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Kostenloser Website-Scanner: Barrierefreiheit, Cookies, Anbieterangaben, KI
Geben Sie die Adresse eines Shops oder einer Website ein. Wir öffnen sie in einem echten Browser, prüfen die Startseite und bis zu 9 weitere Seiten derselben Website und zeigen Probleme in fünf Bereichen: Barrierefreiheit, Cookies und Datenschutz, Anbieterangaben, KI-Transparenz und Shop-Grundlagen. Wir zeigen nur erkannte Probleme – nie ein Konformitätszertifikat.
Scan läuft… das kann bis zu 10 Sekunden dauern.
Ehrliche Grenzen: Automatische Tests finden nur einen Teil der Barrieren. Im echten Browser prüfen wir auch Tastaturfokus, Umbruch und Zoom, nicht aber Screenreader-Ausgabe, Videos, PDFs oder Seiten hinter einem Login. Ist nur der einfachere HTML-Scan verfügbar, werden per JavaScript erzeugte Inhalte, Tastatur und Cookie-Banner nicht getestet. Für die Bewertung der EAA-Anforderungen braucht es eine manuelle Prüfung nach EN 301 549 / WCAG 2.1 AA und eine Erklärung zur Barrierefreiheit.
Selbst prüfen (nicht automatisch testbar)
Das kann unser Scan nicht – nehmen Sie sich 15 Minuten und prüfen Sie von Hand:
- Gehen Sie den ganzen Kaufweg nur mit der Tastatur durch, bis zum letzten Schritt vor dem Bezahlen.
- Hören Sie sich die Startseite und eine Produktseite mit einem Screenreader an (NVDA, VoiceOver oder TalkBack).
- Videos haben Untertitel; PDFs (AGB, Anleitungen) sind barrierefrei.
- „Ablehnen“ im Cookie-Banner funktioniert auch mobil und auf jeder Seite, und die Wahl lässt sich später ändern.
- Die Datenschutzerklärung nennt Verantwortlichen, Zwecke, Rechtsgrundlagen, Empfänger, Speicherdauer und Rechte.
- Warenkorb und Kasse zeigen vor der Bestellung den Gesamtpreis inkl. MwSt. und alle Versandkosten.
- Der letzte Button in der Kasse sagt klar, dass die Bestellung kostenpflichtig ist.
- Widerrufsformular und die Funktion „Vertrag widerrufen“ sind leicht zu finden (auch im Kundenkonto und in Bestell-E-Mails).
- Ein Chatbot sagt zu Beginn, dass man mit einer KI spricht und nicht mit einem Menschen.
- Die Anbieterangaben stehen auch auf Rechnungen und Bestellbestätigungen.
Wer muss den European Accessibility Act einhalten?
Der European Accessibility Act – Richtlinie (EU) 2019/882 – gilt seit dem 28. Juni 2025 über nationale Gesetze in jedem EU-Land (in Deutschland: Barrierefreiheitsstärkungsgesetz).
- Dienstleistungen: Onlineshops und andere E-Commerce-Dienste, Bankdienstleistungen, E-Books, Personenbeförderungsdienste (Websites, Apps, Tickets, Informationen), elektronische Kommunikation und Zugang zu audiovisuellen Mediendiensten.
- Produkte: Computer, Smartphones, Tablets, E-Reader, Zahlungsterminals, Geldautomaten, Fahrkarten- und Check-in-Automaten, Router, Fernseher mit Internetdiensten.
- Ausnahme: Kleinstunternehmen, die Dienstleistungen erbringen (weniger als 10 Personen und Jahresumsatz oder Bilanzsumme von höchstens 2 Millionen Euro), müssen die Barrierefreiheitsanforderungen für diese Dienstleistungen nicht erfüllen.
- Übergang: Dienstleister dürfen Produkte, die sie vor dem 28. Juni 2025 bereits genutzt haben, bis zum 28. Juni 2030 weiter verwenden. Für Websites folgt man meist der harmonisierten Norm EN 301 549, die auf WCAG 2.1 Stufe AA verweist.
- Außerdem nötig: eine Barrierefreiheitserklärung (wie Ihre Dienstleistung die Anforderungen erfüllt) und die nationalen Regeln jedes Landes, in dem Sie verkaufen.
Richtlinie (EU) 2019/882 auf EUR-Lex · WCAG 2.1 (W3C)
Dieser Test ist eine erste automatische Prüfung. Er ist keine Rechtsberatung und belegt keine Konformität mit dem EAA oder nationalem Recht.
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Eine kurze E-Mail, wenn sich Fristen oder Regeln ändern. Kein Spam, kein Verkauf.