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EU-Regeln für Verpackungen (PPWR): das Wichtigste für kleine Händler

Die Verordnung über Verpackungen und Verpackungsabfälle – Verordnung (EU) 2025/40 – ist am 11. Februar 2025 in Kraft getreten und gilt ab dem 12. August 2026. Sie ersetzt den größten Teil der Richtlinie 94/62/EG durch einheitliche Regeln für die ganze EU.

Für wen

Für alle, die Verpackungen oder verpackte Produkte auf dem EU-Markt bereitstellen: Hersteller, Einführer, Händler und Fulfilment-Dienstleister – auch Onlineshops und Verkäufer auf Plattformen wie Etsy, Shopify oder Amazon. Ihre Pflichten hängen von Ihrer Rolle und der Verpackungsart ab (Verkaufs-, Um-, Transport- oder E-Commerce-Verpackung).

Wichtigste Pflichten und Termine

  • Ab 12. August 2026: Lebensmittelkontaktverpackungen dürfen nicht in Verkehr gebracht werden, wenn sie PFAS über den Grenzwerten enthalten (Artikel 5 Absatz 5).
  • Ab 12. August 2026: Hersteller führen eine Konformitätsbewertung durch, erstellen technische Unterlagen und eine EU-Konformitätserklärung für ihre Verpackungen.
  • Erweiterte Herstellerverantwortung (EPR): Der Hersteller registriert sich in jedem EU-Land, in dem er Verpackungen erstmals bereitstellt. Wer an Verbraucher in einem anderen EU-Land versendet, braucht dort meist einen Bevollmächtigten für die Herstellerverantwortung.
  • Harmonisierte Kennzeichnung der Materialzusammensetzung zur leichteren Trennung: frühestens ab 12. August 2028 – das genaue Datum hängt von Durchführungsrechtsakten ab (Artikel 12).
  • Leerraum: Wer Um-, Transport- oder E-Commerce-Verpackungen befüllt, muss den Leerraumanteil auf höchstens 50 % begrenzen – ab 1. Januar 2030 oder später, falls die Berechnungsmethode später festgelegt wird (Artikel 24).
  • Recyclingfähigkeit: Alle Verpackungen müssen ab 2030 recyclingfähig sein, danach mit strengeren Klassen (Artikel 6).
  • Minimierung: Gewicht und Volumen der Verpackung müssen auf das für ihre Funktion nötige Maß reduziert werden (Artikel 10).

Erste Schritte für ein kleines Unternehmen

  1. Listen Sie Ihre Verpackungen auf: Art, Material, Lieferant und Länder, in denen Sie verkaufen.
  2. Bestimmen Sie Ihre Rolle für jede Verpackung (Hersteller, Einführer, Händler) – sie legt Ihre Pflichten fest.
  3. Prüfen Sie Ihre EPR-Registrierung in jedem Verkaufsland (in Deutschland: LUCID) und fordern Sie Unterlagen von Ihren Verpackungslieferanten an.
  4. Notieren Sie die Termine oben und verfolgen Sie Änderungen im offiziellen Text und bei Ihrer nationalen Behörde.

Verordnung (EU) 2025/40 auf EUR-Lex · Europäische Kommission: Verpackungsabfälle

Diese Seite gibt allgemeine Informationen, geprüft am 26. Oktober 2026. Sie ist keine Rechtsberatung. Durchführungsrechtsakte und nationale Regeln können Details ändern – prüfen Sie immer den offiziellen Text.

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