Ratgeber
Black-Friday-Preise in der EU: die 30-Tage-Regel für den vorherigen Preis
Seit dem 28. Mai 2022 verlangt Artikel 6a der Richtlinie 98/6/EG, eingefügt durch die Omnibus-Richtlinie (EU) 2019/2161, dass jede Bekanntgabe einer Preisermäßigung den vorherigen Preis angibt.
Das Wichtigste
- Der vorherige Preis ist der niedrigste Preis, den der Händler in einem Zeitraum von mindestens 30 Tagen vor der Ermäßigung angewandt hat.
- Ein Rabatt in Prozent oder eine Werbeaussage muss auf Grundlage dieses vorherigen Preises berechnet werden (Gerichtshof, Rechtssache C-330/23 Aldi Süd, 26. September 2024).
- EU-Staaten dürfen andere Regeln für verderbliche Waren, Produkte, die kürzer als 30 Tage angeboten werden, und schrittweise steigende Ermäßigungen festlegen.
- Die falsche Behauptung, ein Angebot gelte nur sehr kurze Zeit, ist nach der Richtlinie 2005/29/EG eine irreführende Praxis (Anhang I Nr. 7).
- Die Leitlinien der Kommission 2021/C 526/02 erklären Artikel 6a mit Beispielen.
Offizielle Quellen
- Richtlinie 98/6/EG (Preise) (geprüft 29.10.2026)
- Leitlinien der Kommission zu Art. 6a (geprüft 29.10.2026)
- Richtlinie 2005/29/EG (unlautere Praktiken) (geprüft 29.10.2026)
- (EU) 2019/2161 (geprüft 01.11.2026)
- C-330/23 (Aldi Süd) (geprüft 02.11.2026)
Zuletzt aktualisiert: 2. November 2026
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