Ratgeber

Black-Friday-Preise in der EU: die 30-Tage-Regel für den vorherigen Preis

Seit dem 28. Mai 2022 verlangt Artikel 6a der Richtlinie 98/6/EG, eingefügt durch die Omnibus-Richtlinie (EU) 2019/2161, dass jede Bekanntgabe einer Preisermäßigung den vorherigen Preis angibt.

Das Wichtigste

  • Der vorherige Preis ist der niedrigste Preis, den der Händler in einem Zeitraum von mindestens 30 Tagen vor der Ermäßigung angewandt hat.
  • Ein Rabatt in Prozent oder eine Werbeaussage muss auf Grundlage dieses vorherigen Preises berechnet werden (Gerichtshof, Rechtssache C-330/23 Aldi Süd, 26. September 2024).
  • EU-Staaten dürfen andere Regeln für verderbliche Waren, Produkte, die kürzer als 30 Tage angeboten werden, und schrittweise steigende Ermäßigungen festlegen.
  • Die falsche Behauptung, ein Angebot gelte nur sehr kurze Zeit, ist nach der Richtlinie 2005/29/EG eine irreführende Praxis (Anhang I Nr. 7).
  • Die Leitlinien der Kommission 2021/C 526/02 erklären Artikel 6a mit Beispielen.

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Offizielle Quellen

Zuletzt aktualisiert: 2. November 2026

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