Kostenloses Tool · Fluggastrechte

Flug verspätet oder annulliert? EU-Entschädigung prüfen

Geben Sie Ihre Strecke und den Vorfall ein. Das Tool wendet die Verordnung (EG) Nr. 261/2004 in der Auslegung des Gerichtshofs der EU an und erstellt ein Schreiben, das Sie selbst versenden.

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Derzeit gilt: Verordnung (EG) Nr. 261/2004.

Die Verordnung (EU) 2026/2202 ändert diese Regeln. Sie ist am 22.10.2026 in Kraft getreten (zwanzigster Tag nach der Veröffentlichung im Amtsblatt am 2.10.2026), gilt nach ihrem Artikel 3 aber erst ab 23.10.2027. Bis dahin gelten die unten beschriebenen Regeln. EUR-Lex CELEX 32026R2202 (geprüft 29.10.2026)

Was ist passiert?
Ist die ausführende Fluggesellschaft aus der EU, dem EWR oder der Schweiz?

Nächste Schritte

  1. Senden Sie das Schreiben an die ausführende Airline (Beschwerdeformular oder E-Mail) und behalten Sie eine Kopie.
  2. Keine Antwort binnen 6–8 Wochen oder Ablehnung: Beschwerde bei der nationalen Durchsetzungsstelle des Abflugstaats (bei Flügen von außerhalb der EU: des Ankunftsstaats).
  3. Bei grenzüberschreitenden Streitigkeiten hilft das Europäische Verbraucherzentrum in Ihrem Land kostenlos (ECC-Net).

Grenzen: nur eine Schätzung. Nicht erfasst: Pauschalreisen, nicht öffentlich erhältliche Freitickets, Verjährungsfristen (nationales Recht), Zahlungen in anderen Währungen.

Offizielle Quellen

Zuletzt aktualisiert: 29. Oktober 2026

Clarbee bietet praktische Informationen und Tools. Das ist keine Rechtsberatung und ersetzt keinen Anwalt.